Am 01.07.2017 tritt die neue Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft. Als zentrales Register soll das Marktstammdatenregister (MaStR) Stammdaten der Marktakteure erfassen; das schließt auch deren Anlagen ein. Zu den registrierungspflichtigen Marktakteuren zählen u. a. sämtliche Netzbetreiber, auch die Betreiber geschlossener Verteilernetze.
Hinsichtlich der Energieinfrastruktur sind die Stammdaten aller erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (inkl. Genehmigungen) und konventionellen Stromerzeugungsanlagen (vom Braunkohlekraftwerk bis zum privaten Gasmotor), Netzersatzanlagen (z. B. Notstromaggregate, Akkumulatoren/Batterien, soweit Netzkopplung besteht), Stromspeicher, Gaserzeugungsanlagen (Erdgasquellen, Biogaserzeugung, Gasspeicher) sowie Strom- und Gasnetze von der Verordnung erfasst.
Mit Hilfe des MaStR soll die Zahl der bestehenden Register reduziert, die Stammdatenqualität erhöht und mehr Transparenz erreicht werden. Zudem sind Erweiterungen, wie die Umstellung von Netzbetreiber-Verfahren (z. B. Netzanschlussfragen, Messwesen) geplant. Um einen leichten Zugriff für jeden Marktakteur zu ermöglichen, verwaltet und pflegt die BNetzA das MaStR als Online-Datenbank.
Bei den Stammdaten handelt es sich hauptsächlich um technische Anlagedaten, Standortdaten und Kontaktdaten. Da das Netz der zentrale Bezugspunkt für fast alle Daten des MaStR ist, tragen die Netzbetreiber eine sehr große Verantwortung. Sie sind die Datenverantwortlichen für alle Netzanschlussdaten und damit auch für die Qualitätssicherung dieser Daten verantwortlich.
Nach aktuellem Planungsstand registrieren sich die Netzbetreiber und ihre Netze in der Zeit vom 02.05.-30.06.2017. Zu diesem Zweck erhalten die Netzbetreiber die Zugangsdaten zu dem neuen Portal sowie Hinweise von der BNetzA, wie sie ihre Daten finden, ergänzen und korrigieren können. Überdies wird die BNetzA das MaStR mit den aufbereiteten Daten der Bestandsanlagen vorbefüllen. Quellen dieser Vorbefüllungen sind sowohl die Daten aus dem PV-Meldeportal und dem Anlagenregister als auch Erhebungen (Excel) der BNetzA bei den Netzbetreibern selbst. Mit der Registrierung übernehmen die Netzbetreiber die Datenverantwortung für „ihre“ Daten und damit verbunden neue Aufgaben.
Zu den wesentlichen neuen Pflichten der Netzbetreiber gehören insbesondere:
- Registrierung als Marktakteur in der Zeit vom 02.05.-30.06.2017
- Meldung bei der MaStR-QS, wenn der Netzbetreiber keinen Link zur Registrierung erhält, um entsprechend vorregistriert zu werden
- Datenverantwortung für die Netze und Lokationen
- Registrierung jeglicher Änderungen, die Netzbetreiber betreffen
- Prüfung eigner eingetragener Daten auf Anforderung der BNetzA
- „Unverzügliche“ Meldung der Nutzung frei gewordener Kapazitäten einer stillgelegten Biomethan-Anlage
- Netzbetreiber müssen Betreiber von Bestandsanlagen (EEG und KWK) (Inbetriebnahme vor 01.07.2017) schriftlich informieren das MaStR-Registrierungspflicht besteht
- Netzbetreiberprüfung soll nach Aufforderung der BNetzA innerhalb eines Monats erfolgen. Während der Übergangsbestimmung bis 31.01.2019 beträgt die Frist 6 Monate.
- Lokationsbildung und Datenbereitstellung für Lokationen soll im Zuge der Netzbetreiberprüfung, innerhalb eines Monats nach Aufforderung zur Netzbetreiberprüfung stattfinden. Während der Übergangsbestimmung bis 31.01.2019 beträgt die Frist 6 Monate.
Zu den wesentlichen neuen Pflichten der Anlagenbetreiber, die auch für Netzbetreiber einige Relevanz entfalten werden, gehören insbesondere:
- Betreiber registrieren ihre Einheiten und/oder Projekte
- Betreiber registrieren jegliche Änderungen, die ihre Anlagen betreffen
- Betreiber haben prinzipiell bis 30.06.2019 Zeit, ihrer Pflicht zur Überprüfung und Ergänzung von Bestandsdaten nachzukommen
- Betreiber die dieser Pflicht bis 30.06.2019 nicht nachkommen, erhalten ohne Registrierung keine Förderungszahlungen wie z. B. Marktprämien, Einspeisevergütungen, etc.
Die neuen Pflichten der Anlagenbetreiber sind auch für Netzbetreiber relevant, weil kaum davon auszugehen ist, dass alle Anlagenbetreiber in der Lage sind, die erforderlichen Daten bei der Vervollständigung ihrer Stammdaten (und der damit verbundenen Verantwortungsübernahme für die Daten) selbstständig und fehlerfrei bereitzustellen. Schließlich werden vom Anlagenbetreiber zahlreiche Daten, auch technischer Natur, abgefragt oder die Daten entsprechend zur Überprüfung angeboten. Insofern ist hier damit zu rechnen, dass in diesem Umfeld sehr viele Anlagenbetreiber auch die Netzbetreiber ansprechen werden.
Aufgrund der neuen Aufgaben stehen die Netzbetreiber in der Konsequenz im ständigen Datenaustausch mit der BNetzA, entweder über das neue Portal oder via Web-Service. Prüfaufträge für Netzbetreiberprüfungen müssen regelmäßig innerhalb eines Monats bearbeitet, d. h. Daten abgeglichen, ggf. korrigiert und dann der BNetzA bereitgestellt werden. Herausforderungen werden im Einhalten der Fristen sowie der Bewältigung der vermutlich großen Anzahl der Netzbetreiberprüfungen sein.
Zur Unterstützung und Bewältigung des damit verbundenen Aufwands stellt die BNetzA eine automatisierte Schnittstelle zu MaStR als Webservice zur Verfügung. Dies ergibt perfekten Sinn, denn die Ansicht, dass jede Anlage nur ein einziges Mal einer Netzbetreiberprüfung unterzogen werden muss, wird sich wohl in der Praxis kaum bewahrheiten. Vielmehr ist es so, dass eine Netzbetreiberprüfung bei jeglicher Änderung der Daten durchzuführen ist. Zudem ist vorgesehen, dass Anlagenbetreiber in einem bestimmten Turnus (z. B. ein Jahr) vom Portal aufgefordert werden, ihre Daten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Vermutlich wird die BNetzA analog Netzbetreiber in einem ähnlichen Turnus auffordern, eine entsprechende Netzbetreiberprüfung durchzuführen.
Insofern liegt ein Großteil der Verantwortung im IT-Bereich der Netzbetreiber, um eine praktikable und für den Fachbereich aufwandsarme Lösung zur Realisierung dieser neuen Anforderungen zu finden.
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